Meldepflicht
Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, ist
verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der
Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Wird
gegen diese Verpflichtung schuldhaft verstoßen,
vermindert sich das Arbeitslosengeld erheblich. Die
Pflicht zur unverzüglichen Meldung besteht auch
dann, wenn Klage gegen die Kündigung erhoben
wird.
Kündigungsschutz
Wenn Kündigungsschutz besteht, ist die Erhebung
einer Kündigungsschutzklage meist sinnvoll und
bewirkt in der Regel eine Abfindungszahlung oder
die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
Prozesskosten- und Beratungshilfe
Bei geringen Einkünften kann auch ein Anspruch
auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe
bestehen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann
von dem von Ihnen beauftragten Anwalt eingereicht
werden.
Sie können sich allerdings auch selbst an das
Arbeitsgericht wenden. Vor dem Arbeitsgericht
besteht kein Anwaltszwang und jeder Bürger kann
sich selbst vertreten und seine Rechte selbst
geltend machen. Bei einer Kündigung oder bei
anderen arbeitsrechtlichen Problemen, z. B.
Abmahnung, fehlerhaftem Zeugnis, Lohn- oder
Gehaltsrückständen, kann sich jeder persönlich
ohne Anwalt an das Arbeitsgericht wenden.
Links:
Arbeitsgerichtsverfahren
Rechtsberatung
Neues vom Bundesarbeitsgericht
ArbeitsRatgeber
Ratgeber Kündigungsschutz
Kündigung
Bei Kündigungen müssen, wenn keine außerordentlichen Gründe
vorliegen, die maßgeblichen vertraglichen, tariflichen und
gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Ferner sind
die Kündigungsschutzbestimmungen zu berücksichtigen.
Da oft zumindest Zweifel bestehen, ob eine arbeitsrechtliche
Kündigung rechtmäßig ist, werden in der Praxis häufig
Abfindungen und ein Arbeitszeugnis ausgehandelt. Der Anspruch
auf eine Abfindung kann sich auch aus einem Sozialplan oder als
Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG sowie aus § 1 a KSchG
ergeben.
Weitere Informationen und Arbeitsrechtsliteratur finden Sie auf
dieser Homepage und beim Anklicken der Textlinks. Persönlich
können Sie sich beraten und im Kündigungsschutzverfahren vor
dem Arbeitsgericht vertreten lassen von
Rechtsanwalt Dr. Günter Huber,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
von der Kanzlei
Dr. Huber & Kollegen
79117 Freiburg, Möslestraße 1,
Telefon 0761/703360
Fax 0761/7033636
Mail: huber@rechtsanwaltfreiburg.de
Dr. Günter Huber ist auf Kündigungsrecht und auf
Arbeitszeugnisse spezialisiert. Er ist Verfasser der Fachbücher
"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses", "Das Arbeitszeugnis in
Recht und Praxis" sowie "Die Kündigung, Ratgeber für die
arbeitsrechtliche Praxis" und er ist tagtäglich mit Kündigungen
befasst. Wenn Sie sich an ihn wenden wollen, vereinbaren Sie
unter der Telefonummer ( 0761/70 33 60 ) einen
Besprechungstermin in der Kanzlei oder einen Termin für eine
telefonische Beratung.
Frist für Kündigungsschutzklage
Will ein Arbeitnehmer geltend, dass eine
Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus
anderen Gründen rechtsunwirksam ist,
muss er spätestens innerhalb einer Frist
von drei Wochen nach Zugang der
schriftlichen Kündigung Klage beim
Arbeitsgericht auf Feststellung erheben,
dass das Arbeitsverhältnis durch die
Kündigung nicht aufgelöst wird.
Nach Ablauf der Dreiwochenfrist kann nur
in seltenen Ausnahmefällen eine
Kündigungsschutzklage nachträglich
zugelassen werden. In der Regel kann
nach Versäumung dieses Frist nicht mehr
erfolgreich geltend gemacht werden, dass
der Arbeitsvertrag fortbesteht, so dass
auch keine Abfindung mehr zu erreichen
ist.
Arbeitszeugnis
Ordentliche Arbeitszeugnisse
sind nach einer Kündigung
außerordentlich wichtig. Ein fehlerhaftes
Zeugnis kann die Bewerbung um eine
neue Stelle sehr erschweren. Sie sollten
deshalb auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis
achten. Musterarbeitszeugnisse und Tipps
zum Arbeitszeugnis erläutern die
Zeugnissprache und erleichtern die
Zeugnisanalyse.
Rechtsantragsstelle
Bei den Arbeitsgerichten befindet sich eine
Rechtsantragsstelle, bei der jeder Bürger
vorsprechen und sein Anliegen vorbringen
kann. Aufgrund seiner Angaben wird von
der Rechtsantragstelle eine Klageschrift
formuliert. Mit dieser Klageschrift wird das
Arbeitsgerichtsverfahren eingeleitet.
Hierauf wird vom Arbeitsgericht ein
Gütetermin angesetzt. Für diesen
Gütetermin stellt die Rechtsantragsstelle
allerdings keine Vertretung.
Links zur Bewerbung:
Informationen zum Thema Bewerbung
finden Sie auf www.Bewerbung-Tipps.com.
Neben Hinweisen zur Gestaltung der
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie Tipps
und Sie werden über moderne
Bewerbungsformen informiert.
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Informationszentrum
Dr.Günter Huber
Impressum
zur arbeitsrechtlichen Kündigung und zum Kündigungsschutz
Dr. Günter Huber ist Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er hat die Bücher
"Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses" und
"Die Kündigung - Ratgeber für die arbeitsrechtliche Praxis" verfasst.