Meldepflicht Ein Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhält, ist verpflichtet, sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Wird gegen diese Verpflichtung schuldhaft verstoßen, vermindert sich das Arbeitslosengeld erheblich. Die Pflicht zur unverzüglichen Meldung besteht auch dann, wenn Klage gegen die Kündigung erhoben wird. Kündigungsschutz  Wenn Kündigungsschutz besteht, ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage meist sinnvoll und bewirkt in der Regel eine Abfindungszahlung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Prozesskosten- und Beratungshilfe Bei geringen Einkünften kann auch ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bestehen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann von dem von Ihnen beauftragten Anwalt eingereicht werden. Sie können sich allerdings auch selbst an das Arbeitsgericht wenden. Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang und jeder Bürger kann sich selbst vertreten und seine Rechte selbst geltend machen. Bei einer Kündigung oder bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen, z. B. Abmahnung, fehlerhaftem Zeugnis, Lohn- oder Gehaltsrückständen, kann sich jeder persönlich ohne Anwalt an das Arbeitsgericht wenden. Links: Arbeitsgerichtsverfahren Rechtsberatung  Neues vom Bundesarbeitsgericht ArbeitsRatgeber Ratgeber Kündigungsschutz Kündigung Bei Kündigungen müssen, wenn keine außerordentlichen Gründe vorliegen, die maßgeblichen vertraglichen, tariflichen und gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Ferner sind die Kündigungsschutzbestimmungen zu berücksichtigen. Da oft zumindest Zweifel bestehen, ob eine arbeitsrechtliche Kündigung rechtmäßig ist, werden in der Praxis häufig Abfindungen und ein Arbeitszeugnis ausgehandelt. Der Anspruch auf eine Abfindung kann sich auch aus einem Sozialplan oder als Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG sowie aus § 1 a KSchG ergeben. Weitere Informationen und Arbeitsrechtsliteratur finden Sie auf dieser Homepage und beim Anklicken der Textlinks. Persönlich können Sie sich beraten und im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht vertreten lassen von Rechtsanwalt Dr. Günter Huber, Fachanwalt für Arbeitsrecht  von der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen  79117 Freiburg, Möslestraße 1, Telefon 0761/703360   Fax 0761/7033636 Mail: huber@rechtsanwaltfreiburg.de Dr. Günter Huber ist auf Kündigungsrecht und auf Arbeitszeugnisse spezialisiert. Er ist Verfasser der Fachbücher "Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses", "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis" sowie "Die Kündigung, Ratgeber für die arbeitsrechtliche Praxis" und er ist tagtäglich mit Kündigungen befasst. Wenn Sie sich an ihn wenden wollen, vereinbaren Sie unter der Telefonummer ( 0761/70 33 60 ) einen Besprechungstermin in der Kanzlei oder einen Termin für eine telefonische Beratung. Frist für Kündigungsschutzklage  Will ein Arbeitnehmer geltend, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, muss er spätestens innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wird. Nach Ablauf der Dreiwochenfrist kann nur in seltenen Ausnahmefällen eine Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen werden. In der Regel kann nach Versäumung dieses Frist nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden, dass der Arbeitsvertrag fortbesteht, so dass auch keine Abfindung mehr zu erreichen ist. Arbeitszeugnis  Ordentliche Arbeitszeugnisse  sind nach einer Kündigung außerordentlich wichtig. Ein fehlerhaftes Zeugnis kann die  Bewerbung um eine neue Stelle sehr erschweren. Sie sollten deshalb auf ein ordnungsgemäßes Zeugnis achten. Musterarbeitszeugnisse und Tipps zum Arbeitszeugnis erläutern die Zeugnissprache und erleichtern die Zeugnisanalyse. Rechtsantragsstelle Bei den Arbeitsgerichten befindet sich eine Rechtsantragsstelle, bei der jeder Bürger vorsprechen und sein Anliegen vorbringen kann. Aufgrund seiner Angaben wird von der Rechtsantragstelle eine Klageschrift formuliert. Mit dieser Klageschrift wird das Arbeitsgerichtsverfahren eingeleitet. Hierauf wird vom Arbeitsgericht ein Gütetermin angesetzt. Für diesen Gütetermin stellt die Rechtsantragsstelle allerdings keine Vertretung. Links zur Bewerbung: Informationen zum Thema Bewerbung finden Sie auf www.Bewerbung-Tipps.com. Neben Hinweisen zur Gestaltung der Bewerbungsunterlagen erhalten Sie Tipps und Sie werden über moderne Bewerbungsformen informiert. Günstige Bewerbungsmappen und erstklassiges Zubehör für Ihre Bewerbung finden Sie bei www.bewerbungsshop24.de  Informationszentrum  Dr.Günter Huber Impressum  zur arbeitsrechtlichen Kündigung und zum Kündigungsschutz Dr. Günter Huber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat die Bücher "Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses" und  "Die Kündigung - Ratgeber für die arbeitsrechtliche Praxis" verfasst.